Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • Universitäts- & Organisationsberatung

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber*innen und Dr. Lisa K. Horvath gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber*innen sind ungültig, es sei denn, diese werden von Dr. Lisa K. Horvath ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

  1. Umfang des Auftrages / Stellvertretung
  1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  2. Dr. Lisa K. Horvath ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der Dritten erfolgt ausschließlich durch Dr. Lisa K. Horvath selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen den Dritten und den Auftraggeber*innen.

 

  1. Aufklärungspflicht der Auftraggeber*innen / Vollständigkeitserklärung
  1. Die Auftraggeber*innen sorgen dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an einem Standort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  2. Die Auftraggeber*innen werden Dr. Lisa K. Horvath auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen (inkl. Weiterbildungen, Trainings, Coachings, etc.) – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
  3. Die Auftraggeber*innen sorgen dafür, dass Dr. Lisa K. Horvath auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

 

  1. Sicherung der Unabhängigkeit
  1. Die Vertragspartner*innen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  2. Die Vertragspartner*innen verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter*innen von Dr. Lisa K. Horvath zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der Auftraggeber*innen auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

  1. Berichterstattung 
  1. Dr. Lisa K. Horvath verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter*innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend den Auftraggeber*innen Bericht zu erstatten.
  2. Einen eventuell vereinbarten Schlussbericht erhalten die Auftraggeber*innen in angemessener und vereinbarter Zeit nach Abschluss des Auftrages. 
  3. Dr. Lisa K. Horvath ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums
  1. Die Urheberrechte an den von Dr. Lisa K. Horvath und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Workshop-Unterlagen, Handouts, Workbooks etc.) verbleiben bei Dr. Lisa K. Horvath. Ebenso gilt, dass alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen geistiges Eigentum der Urheberin, Dr. Lisa K. Horvath, bleiben und von den Auftraggeber*innen nur im Rahmen des Auftrages verwendet werden dürfen. Sie dürfen von den Auftraggeber*innen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die Auftraggeber*innen sind insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Dr. Lisa K. Horvath zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Dr. Lisa K. Horvath – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  2. Der Verstoß der Auftraggeber* innen gegen diese Bestimmungen berechtigt Dr. Lisa K. Horvath zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

  1. Gewährleistung
  1. Dr. Lisa K. Horvath ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird die Auftraggeber*innen davon unverzüglich in Kenntnis setzen.
  2. Dieser Anspruch erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

  1. Haftung / Schadenersatz
  1. Dr. Lisa K. Horvath haftet gegenüber den Auftraggeber*innen für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Dr. Lisa K. Horvath beigezogene Dritte zurückgehen.
  2. Schadenersatzansprüche der Auftraggeber*innen können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger*innen, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 
  3. Die Auftraggeber*innen haben jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden Dr. Lisa K. Horvaths zurückzuführen ist.
  4. Sofern Dr. Lisa K. Horvath das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Dr. Lisa K. Horvath diese Ansprüche an die Auftraggeber*innen ab. Die Auftraggeber*innen werden sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

  1. Geheimhaltung / Datenschutz
  1. Dr. Lisa K. Horvath verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggeber*innen erhält.
  2. Weiters verpflichtet sich Dr. Lisa K. Horvath, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient*innen der Auftraggeber*innen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  3. Dr. Lisa K. Horvath ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilf*innen und Stellvertreter*innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden. 
  4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  5. Dr. Lisa K. Horvath ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die Auftraggeber*innen leisten Dr. Lisa K. Horvath Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

  1. Honorar & Bezahlung
  1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Dr. Lisa K. Horvath ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen ihr und den Auftraggeber*innen. Dr. Lisa K. Horvath ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Dr. Lisa K. Horvath fällig.
  2. Im Falle von vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggeber*innen wird Dr. Lisa K. Horvath jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
  3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind entweder gegen Rechnungslegung Dr. Lisa K. Horvaths von den Auftraggeber*innen zusätzlich zu ersetzen oder werden direkt von den Auftraggeber*innen übernommen; diese anfallenden Barauslagen können auch als Pauschale in das Honorar inkludiert werden.
  4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten der Auftraggeber*innen liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Dr. Lisa K. Horvath, so behält Dr. Lisa K. Horvath den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Dr. Lisa K. Horvath bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 
  5. Die Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. 
  6. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Dr. Lisa K. Horvath von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  7. Bei Stornierungen von Aufträgen (z.B. Trainings, Seminaren, Workshops, etc.) seitens der Auftraggeber*innen bis zu 4 Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung werden bereits entstandene Kosten (z.B. Reisekosten, auftragsrelevante Auslagen) in Rechnung gestellt und sind in vollem Umfang von den Auftraggeber*innen zu erstatten.
  8. Bei Stornierungen von Aufträgen (z.B. Trainings, Seminaren, Workshops, etc.) seitens der Auftraggeber*innen innerhalb von 4 Wochen bis 7 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung werden bereits entstandene Kosten (zB. Reisekosten, auftragsrelevante Auslagen) und 50% des Honorars in Rechnung gestellt und sind von den Auftraggeber*innen zu erstatten.
  9. Bei Stornierungen von Aufträgen (z.B. Trainings, Seminaren, Workshops, etc.) seitens der Auftraggeber*innen innerhalb von 7 Tagen vor der vereinbarten Leistungserbringung werden bereits entstandene Kosten (zB. Reisekosten, auftragsrelevante Auslagen) und 100% des Honorars in Rechnung gestellt und sind von den Auftraggeber*innen zu erstatten.
  10. Bei Stornierung von Coachings und Einzelsitzungen seitens der Auftraggeber*innen innerhalb von 24 Stunden vor der vereinbarten Leistungserbringung werden bereits entstandene Kosten (z.B. Reisekosten und andere Auslagen), auftragsrelevante Auslagen und 100% des Honorars in Rechnung gestellt und sind von den Auftraggeber*innen zu erstatten.
  11. Voraus bezahlte Leistungen sind innerhalb von 2 Jahren zu konsumieren, nach 2 Jahren verfallen die Vorauszahlungen. Nach Ende der Preisgarantie von 1 Jahr findet eine Anpassung an die jeweils aktuellen Preise statt. 

 

  1. Elektronische Rechnungslegung
  1. Dr. Lisa K. Horvath ist berechtigt, den Auftraggeber*innen Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Die Auftraggeber*innen erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Dr. Lisa K. Horvath ausdrücklich einverstanden.

 

  1. Dauer des Vertrages
  1. Ein Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. Ein Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

– wenn Vertragspartner*innen wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzen oder 

– wenn Vertragspartner*innen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug geraten,

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität von Vertragspartner*innen, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren Dr. Lisa K. Horvaths weder  Vorauszahlungen leisten noch vor Leistung Dr. Lisa K. Horvaths eine taugliche Sicherheit leisten und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

  1. Schlussbestimmungen
  1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung Dr. Lisa K. Horvaths oder ein explizit im Vertrag bzw. Angebot vereinbarter Ort. 

  • Coaching 

1. Geheimhaltung & Datenschutz 

    1. Grundlegendes siehe Punkt 9 unter I. Universitäts- & Organisationsberatung
    2. Die beteiligten Coaches, Mitarbeiter*innen von Dr. Lisa K. Horvath, wie auch alle weiteren beteiligten Personen sind zur Geheimhaltung der Namen der Personen sowie des Inhalts von  Coachings verpflichtet.

2. Prozess von Coachings 

    1. Die Kund*innen verpflichten sich nicht zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Einheiten, außer sie erwerben ein Coaching-Paket. Der Coachingprozess kann von den Kund*innen jederzeit abgebrochen werden. Bei Coaching-Paketen gibt es keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Einheiten.
    2. Da im Coaching keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernehmen weder Dr. Lisa K. Horvath noch andere ausführende Coaches die Haftung für die resultierenden Handlungen der Kund*innen. 
    3. Ein Erfolg eines Coachings oder einer energetischen Sitzung, das heißt, dass die Kund*innen auf jede Frage zufrieden stellende Antworten finden, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden. Es wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag. 

3. Honorar & Bezahlung

    1. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Einzelsitzungen, vor den Coaching-Paketen oder nach Vereinbarung.
    2. Dr. Lisa K. Horvath ist berechtigt, die Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Kund*innen erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Dr. Lisa K. Horvath ausdrücklich einverstanden.
    3. Die Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen von den Kund*innen einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. 

 

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